Ziel des Begleitenden Fahrens
Mit dem "Begleiteden Fahren ab 17" sollen Fahranfänger bereits im Alter von 17 Jahren mit einem zugelassenen Begleiter als Beifahrer die vielfältigen Anforderungen des Straßenverkehrs üben. Dabei sollen sie Fahrroutine und Fahrkompetenz entwickeln, damit künftig weniger Jugendliche im Straßenverkehr verunglücken.
Es soll helfen, dass der Jugendliche
- vorausschauend und rücksichtsvoll fährt
- auch das Geschehen am Fahrbahnrand erfasst
- andere Verkehrsteilnehmer richtig einschätzt
- mit angepasster Geschwindigkeit fährt
- Verkehrszeichen / Straßenverhältnisse beachtet
- Risiken im Straßenverkehr vermeidet
Ablauf
Fahrschulausbildung ab 16 ½ Jahren
Voraussetzungen für Begleiter:
- mindestens 30 Jahre alt
- mindestens 5 Jahre Fahrerlaubnis der Klasse B
- maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister
- Teilnahme an einer 90-minütigen Vorbereitung für Fahranfänger und Begleiter (wird dringend empfohlen!)
Auf begleitetes Fahren beschränkte Fahrerlaubnis mit 17 Jahren
- befristete Prüfungsbescheinigung
- Beginn der Probezeit
- der Fahranfänger ist verantwortlicher Fahrzeugführer
- nschließend begleitet fahren, d.h. Fahren üben in unterschiedlichen Verkehrssituationen
Auflagen:
- das Fahren ist nur zusammen mit der Begleitperson erlaubt (s.o.)
- Geltungsbereich der Prüfungsbescheinigung: nur Deutschland
Unbeschränkte Fahrerlaubnis ab 18 Jahre, Aushändigung des EU-Kartenführerscheins